Was wir machen

Information - Beratung - Vermittlung

Pflegegeld:
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen auf Grund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen.

Familienhospizkarenz:
Arbeitnehmer / Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Urlaub für pflegende Angehörige
Mit dem Urlaub für pflegende Angehörige sollen Personen, die eine/n pflegebedürftigen Verwandten zu Hause betreuen und pflegen von der Pflegearbeit entlastet werden.

Eine Zuwendung für pflegende Angehörige, welche mindestens seit einem Jahr überwiegend die Pflege an einer Person übernehmen und aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, diese Pflege durchzuführen.

Kurzzeitpflege
Personen die einen nahen Angehörigen pflegen, sollen durch die Inanspruchnahme der Förderung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes die Möglichkeit geboten werden, dass diese eine Entlastung von der schwierigen Aufgabe im Rahmen der familiären Pflege erfahren.

Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe in die häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt dar. Diese erfolgt je nach pflegerischer Notwendigkeit bis zu einem Ausmaß von 4 Wochen in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung (in begründeten Fällen bis zu 6 Wochen) bzw. in einem Alternativen Lebensraum (in begründeten Fällen bis zu 8 Wochen). Die Aufenthaltskosten werden seitens der Kärntner Landesregierung, der Abteilung 4 getragen, wobei das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe direkt in der Pflegeeinrichtung zu entrichten ist.

Bezug von Hilfs- und Heilmittel:
Heilbehelfe (z.B. Gummistrümpfe, Inhalatoren, orthopädische Schuheinlagen etc.) dienen zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes.

Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Körperersatzstücke etc.) werden gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, durch Verstümmelung, Verunstaltung oder körperliche Gebrechen beeinträchtigt wird.

Weitere Infos zu Kosten, Kostenbeteiligung, Leihgeräte: hier

Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet jedoch Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
  
Hier sind einige Stellen zusammengefasst, die Förderungen oder Unterstützung im Bereich „Behindertengerecht Bauen und/oder Wohnen“ anbieten:
  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung klicken Sie hier
  • Amt der Kärntner Landesregierung
    • Abteilung 2 - UA Wohnungs-/Siedlungswesen klicken Sie: hier
    • Abteilung 4 - Soziales klicken Sie: hier
  • Bundessozialamt: Landesstelle Kärnten: hier
    • zum Unterstützungfonds klicken Sie: hier
  • AUVA: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, zur Außenstelle Klagenfurt klicken Sie: hier
  • PVA Pensionsversicherungsanstalt, zur Landesstelle Kärnten klicken Sie hier und zum Antrag: hier
  • Arbeiterkammer Kärnten, klicken Sie: hier

Behindertenpass:
Der Behindertenpass ist ein bundeseinheitliches Dokument und dient als Nachweis einer Behinderung gegenüber Versicherungen und Behörden.

Befreiung von Gebühren und Entgelten:
Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und /oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten.

Befreiung von Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e–card:
Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, können Rezepte in der Apotheke ohne Zuzahlung einlösen und müssen auch kein Serviceentgelt für ihre e-card bezahlen.

24 Stunden Betreuung:
Inanspruchnahme einer 24 Stunden Betreuung auf legaler Basis und Fördermöglichkeiten.

Mobile Dienste:
Ein mobiler Dienst ermöglicht es, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und fachliche Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen zu können. Durch medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe oder Heimhilfe.

Alters / Pflegeheim:
Mit zunehmendem Alter steigt für alle Menschen die Wahrscheinlichkeit, betreuungs- und pflegebedürftig zu werden. Wenn der persönliche Pflegebedarf dann auch durch Mobile Dienste nicht mehr abgedeckt werden kann, ist es möglich in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen.

Alternativer Lebensraum:
Betreuung im familiären Rahmen, mit einem reduzierten Betreuungsschlüssel von eins zu neun (ein Betreuer auf neun Bewohner) maximal sechs Pflegebedürftige bis zur Stufe 3 werden versorgt.

Betreubares Wohnen:
Betreubares Wohnen ist eine Wohnform u.a. für ältere Menschen, bei der eine altersgerechte Wohnsituation (z.B. Wohnungen oder Appartements in barrierefreier Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten werden

Essen auf Räder:
Menschen, die ständig oder vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich eine warme Mahlzeit zuzubereiten, können vorübergehend oder ständig „Essen auf Räder“ in Anspruch nehmen.

Versicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige:

  • Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Vorsorgevollmacht:
Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen des Vertrauens für bestimmte Lebensbereiche zu stellvertretenden Rechthandlungen bevollmächtigen, für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist.

Patientenverfügung:
Will eine Person dem Arzt für den Fall, dass er oder sie selbst den eigenen Willen nicht mehr äußern kann, eine Entscheidungshilfe geben, so kann eine beachtliche Patientenverfügung verfasst werden.

Sachwalterschaft:
Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen und es keine Alternative gibt, kann ein Sachwalter bestellt werden.

Link zu sämtlicher Anträgen: klicken Sie hier!